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Vor der USA-Reise steht ESTA

Mit strengen Einreiseregeln wollen die USA Terroranschläge in ihrem Land verhindern, aber die Sicherheitsbestimmungen tangieren inzwischen auch normale Reisende, die vor dem Abflug und bei der Einreise viel Zeit opfern müssen. Wer die Vereinigten Staaten für weniger als 90 Tage besuchen will, benötigt zwar kein Visum, aber einen bordeauxroten Reisepass und die Einreiseerlaubnis ESTA (kurz für Electronic System for Travel Authorization). Wir sagen, worauf zu achten ist.

Keine Visums-, aber ESTA-Pflicht

Mit der ESTA-Genehmigung können alle Bürger von Staaten, die am ESTA-Waiver-Programm (Visa Waiver Program oder kurz VWP) teilnehmen, in die USA einreisen und dort bis zu einer Höchstdauer von 90 Tagen bleiben. Derzeit sind 38 Staaten an dem Programm beteiligt, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Das VWP gilt für Reisende ohne Visum oder Green Card, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen die USA besuchen. Die ESTA-Genehmigung selbst, die seit 2009 gültig ist und deren Fragenkatalog 2014 noch einmal verschärft wurde, beantragen USA-Besucher auf der Internetseite des Department of Homeland Security.

Wichtige ESTA-Bestimmungen

Unabhängig vom Alter muss jeder US-Reisende ohne Visum die ESTA-Genehmigung beantragen, und zwar bis spätestens 72 Stunden vor dem Reiseantritt. Ausnahmen kurz vor der Abreise sind aber möglich. Die Reisegenehmigung schlägt mit 14 US-Dollar (umgerechnet knapp zwölf Euro) zu Buche und ist zwei Jahre beziehungsweise bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Wer sich das Durchklicken vieler Internetseiten sparen will, kann auch die Dienste von Firmen in Anspruch nehmen, die das Ausfüllen der ESTA USA-Genehmigung gegen ein Entgelt übernehmen.

Weitere Datenerfassungen vor der Einreise

Auch die Datenerfassungen „Advance Passenger Information System“ (APIS) und „Secure Flight“ sind vor der Einreise in die USA obligatorisch. Im APIS-Formular werden unter anderem Vor- und Zuname, Geburtsdatum und eine vorübergehende US-Adresse in den USA abgefragt – bei einer Rundreise genügt die Anschrift des ersten Hotels. Die Fluggesellschaften behalten sich bei Fehlen der Daten vor, kein Ticket zu erstellen, die Buchung zu streichen oder die Bordkarte zu verweigern.

Die „Secure Flight“-Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) werden von den Fluggesellschaften für die Ausstellung der Tickets beziehungsweise Bordkarten benötigt. Die Airlines übernehmen auch die Weitergabe der Daten für die Passagiere.

Bildquelle: Pixabay, Ronile, 267948

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